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AGB
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Bitte haben Sie Verständnis, dass die Kenntnisnahme der AGBs von Ihnen per Unterschrift dokumentiert werden muss. Es dient zu Ihrer und meiner Sicherheit!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hoffentlich ist durch diese Webseiten, oder durch Ihren Besuch bei Gnýr und Fina Ihr Interesse am heilpädagogischen Reiten geweckt. Wenn Sie sich dann zu einer Reitstunde verabreden, müssen wir über ein paar Regeln sprechen, die in unserem gegenseitigen Interesse einmal niedergeschrieben sein sollten. Hier sind sie, nicht kleingedruckt und hoffentlich verständlich und so kurz und einfach wie möglich:
- Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für alle Reiter besteht Helmpflicht.
- Die Pferde werden nur unter Aufsicht aus den Paddocks geholt und für den Unterricht vorbereitet, es sei denn, es besteht ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters. Im anderen Fall übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Die Reitstunde ist spätestens bis unmittelbar nach der Reitstunde zu bezahlen.
- Durch die Teilnahme des Reitschülers an einer Reitstunde wird ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Reitschüler und dem Veranstalter gültig, welcher zu den vorher vereinbarten Konditionen vergütet wird.
- Sollte ein Reitschüler zu dem vereinbarten Termin nicht teilnehmen können, muss er sich spätestens bis zum Abend des Vortages abmelden. Bei unentschuldigtem Fehlen, und bei Absagen am selben Tag verfällt die Stunde, und die vereinbarte Vergütung wird fällig. Grundsätzlich wird versucht, bei Absagen eine für den Reitschüler passende Lösung zu finden.
- Wird eine Reitstunde vom Veranstalter abgesagt, wird ein Ersatztermin angeboten. Kann kein Ersatztermin angeboten werden, verfällt die Reitstunde ohne Kostenverpflichtung für den Reitschüler.
- Eine Unfallversicherung wird für den Reitschüler empfohlen.
- Das Dienstleistungsangebot finden mit Pferden statt. Über die daraus resultierenden möglichen Gefahren muss sich der Reitschüler, Erziehungsberechtige und weitere Personen, die im Rahmen der Reitstunde mit den Tieren in Kontakt kommen können, bewusst sein. Eine Haftung für mögliche Schäden kann vom Veranstalter nur insoweit übernommen werden, wie es durch den bestehenden Versicherungsschutz des Veranstalters abgedeckt ist.
- Für private Gegenstände des Reitschülers wird nicht gehaftet.
- Für Fragen, Sorgen, Lob und Kritik steht Ihnen das persönliche Gespräch, das Telefon, oder die Mail zur Verfügung.